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Auf dem Weg zu einem Europäischen Gesundheitsraum - Daten, KI, Bildung


Die Europäische Union sollte beim Gesundheitswesen langfristig größer denken.

Mit der EHDS-Verordnung (EU) 2025/327 schafft die Europäische Union erstmals einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Nutzung und den Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. Mit MyHealth@EU existiert bereits eine Infrastruktur für grenzüberschreitende elektronische Rezepte und Patientenkurzakten; mit HealthData@EU entsteht eine Infrastruktur für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und öffentliche Aufgaben.

Doch der European Health Data Space sollte nicht als Endpunkt verstanden werden. Er kann die Grundlage für einen zunehmend vernetzten Europäischen Gesundheitsraum bilden.

Ein deutscher Tourist in Spanien sollte nicht aus dem Gedächtnis erklären müssen, welche Medikamente er einnimmt. Eine polnische Studentin in Frankreich sollte ihre wichtigsten Gesundheitsinformationen unkompliziert verfügbar machen können. Und ein italienischer Arzt, der einen schwedischen Patienten behandelt, sollte auf verlässliche und verständliche medizinische Informationen zurückgreifen können. Die Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung hat dafür bereits eine wichtige rechtliche Grundlage geschaffen.

Der nächste große Entwicklungsschritt betrifft die künstliche Intelligenz.

Mit dem AI Act, der Verordnung (EU) 2024/1689, hat Europa bereits einen gemeinsamen regulatorischen Rahmen für künstliche Intelligenz geschaffen. Die politische Aufgabe besteht nun darin, die Entwicklung des EHDS mit den Möglichkeiten der KI zu verbinden. Gesundheitsdaten sollten nicht lediglich transportiert und gespeichert werden. Unter klaren Regeln zu Sicherheit, Datenschutz und Verantwortung sollten sie dazu beitragen, Diagnostik, Prävention, Forschung und Versorgung zu verbessern.

Hinzu kommt eine dritte Dimension, die häufig unterschätzt wird: Bildung und Gesundheitsberufe.

Mit der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erleichtert die Europäische Union bereits die berufliche Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten. Langfristig sollte darauf aufgebaut werden: durch eine stärkere Vernetzung von Ausbildung und Weiterbildung, gemeinsame Fortbildungsangebote, vergleichbarere digitale Kompetenzen und einen intensiveren Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Forschenden und anderen Gesundheitsberufen.

Ein gemeinsamer Datenraum allein schafft noch keinen gemeinsamen europäischen Gesundheitsraum. Auch die Menschen, die in den Gesundheitssystemen arbeiten, müssen stärker voneinander lernen und grenzüberschreitend zusammenarbeiten können.

Das Ziel sollte dabei kein zentralistisch organisiertes europäisches Gesundheitssystem sein. Nach den europäischen Verträgen behalten die Mitgliedstaaten wesentliche Verantwortung für Organisation und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme. Nationale und regionale Unterschiede sind legitim und wertvoll.

Doch Vielfalt schließt eine stärkere europäische Integration nicht aus.

Gesundheitsdaten, künstliche Intelligenz und Bildung sollten deshalb gemeinsam gedacht werden. Langfristig sollte sich jeder Mensch in Europa medizinisch sicher, verstanden und gut versorgt fühlen können – unabhängig davon, ob er in einem anderen europäischen Land lebt, arbeitet, studiert oder sich dort lediglich vorübergehend aufhält.

Damit würde die Idee einer Europäischen Gesundheitsunion konkrete Bedeutung erhalten: nicht durch die Abschaffung nationaler Gesundheitssysteme, sondern durch die schrittweise Entstehung eines europäischen Gesundheitsraums, in dem Grenzen für Patientinnen, Patienten und Gesundheitsberufe immer weniger ins Gewicht fallen.